Formale Anmerkungen zur Ausführung von
Studien-, Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten
für Studenten
am Fachgebiet
Multimedia Kommunikation (KOM)
Prof. Dr.-Ing. Ralf Steinmetz
Institut für Datentechnik
Fachbereich für Elektrotechnik und Informationstechnik
Technische Universität Darmstadt
November 2004
Diese Informationen geben einen Überblick über formale Anforderungen bei der Anmeldung, dem Verfassen und der Abgabe von Studien-, Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten. Hinweise für Vorträge zur Präsentation der Arbeit werden ebenfalls gegeben.
Am Fachgebiet KOM können im Wesentlichen Studenten der Fachbereiche 1, 18 und 20 Studien/Bachelor- bzw. Diplom/Masterarbeiten schreiben.
Informationen zu vorhandenen Themenstellungen stehen im Allgemeinen auf der KOM-Homepage, oder auf Aushängen am Fachgebiet. Zusätzlich können Studenten sich mit eigenen Themenvorschlägen an die entsprechenden wissenschaftlichen Mitarbeiter (Betreuer) wenden. Es werden sowohl theoretisch orientierte als auch praktische Arbeiten am Lehrstuhl vergeben. Für die Arbeiten sind ausreichend Rechner vorhanden, so daß Implementierung und Ausarbeitung komplett am Lehrstuhl erfolgen kann. Inhaltliche Fragen können mit dem Betreuer besprochen werden.
Der offizielle Beginn der Bearbeitung einer Diplomarbeit muss im Prüfungssekretariat des jeweiligen Fachbereiches angemeldet werden. Studienarbeiten sind in einigen Fällen ebenfalls anzumelden.
Sollte in Einzelfällen eine Einarbeitungszeit möglich sein, kann der genaue Zeitpunkt der Anmeldung mit dem Betreuer abgestimmt werden. Für diese Anmeldung der Diplomarbeit muß der Student aus dem entsprechenden Fachbereichsdekanat eine Bescheinigung für die Ausgabe des Themas der Studien/Diplomarbeit beim Betreuer abgeben, der diese Bescheinigung ausfüllt und an das Dekanat zurücksendet. Seitens KOM wird keine Prüfung vorgenommen, ob der Student aufgrund seiner bisher erbrachten Leistungen berechtigt ist, eine entsprechende Arbeit durchzuführen. Fragen zum Verfahren beantwortet Jan Hansen, Tel: 06151 / 16-6154.
Es wird erwartet, dass studentische Arbeiten den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik darstellen und geeignet zitieren. Für die Recherche wissenschaftlicher Veröffentlichungen (Zeitschriftenartikel, Konferenz- und Workshop-Beiträge) ist insbesondere Google Scholar sehr gut geeignet.
Werden allgemeine statistische Daten benötigt, so kann z.B. bei Statista recherchiert werden.
Die Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der TUD (APB) beschreiben Regelungen, die in der gesamten TU Darmstadt gelten.
Allgemeine Prüfungsbestimmungen der TUD
Täuschungsversuch (§ 38 APB)
(1) Wird festgestellt, dass ein/e Bewerber/in bei einer Prüfungsleistung eine Täuschung versucht oder begangen hat, so kann die Prüfung als "nicht ausreichend" erklärt werden. Die Feststellung trifft der/die jeweilige Prüfer/in, in Zweifelfällen im Einvernehmen mit der zuständigen Prüfungskommission.
(2) Wird die Tatsache nach Aushändigung der Urkunde bekannt, so kann die Prüfungskommission nachträglich die Note berichtigen und gegebenenfalls die Gesamtprüfung für nicht bestanden erklären. Das unrichtige Prüfungszeugnis und die unrichtige Urkunde sind einzuziehen. Wird die Abschlussprüfung für nicht bestanden erklärt, ist der verliehene akademische Grad abzuerkennen.
Anmerkung:
Auch Plagiate sind ein Täuschungsversuch. Sämtliche Passagen einer Arbeit, die nicht von der als Autor/in angegebenen Person stammen, müssen als Zitat kenntlich gemacht werden. Am Fachgebiet KOM erfolgt nach Abgabe der Arbeit eine automatische Prüfung auf Plagiate.
Alle bei KOM angefertigten Arbeiten werden auf Plagiate überprüft.
Abschlussarbeit (§ 23 APB)
(7) Die Abschlussarbeit ist von dem Prüfling mit einem Verzeichnis aller benutzten Quellen und Hilfsmittel und einer Erklärung zu versehen, dass er die Arbeit selbstständig verfasst hat und alle benutzten Quellen einschließlich der Quellen aus dem Internet und aller sonstiger Hilfsmittel angegeben hat.
(8) Es sind zwei Exemplare der Abschlussarbeit einzureichen. Das Korrekturexemplar der Abschlussarbeit wird Bestandteil der Prüfungsakten. Mit der Einreichung überträgt der Prüfling der Universität das Recht, die Abschlussarbeit in der Bibliothek zu veröffentlichen. Ein Exemplar der Abschlussarbeit wird in der Regel in einer Bibliothek der Universität öffentlich zugänglich gemacht.
Neben den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der TUD gibt es spezifische Regelungen der Fachbereiche
Jede Arbeit muss folgende Anforderungen erfüllen:
Es gibt für das Fachgebiet konkrete Layoutvorgaben für das Titelblatt der Arbeit und Beispiele für Vortragsfolien und Ausarbeitungen.
Abweichungen von diesen Anforderungen (insbesondere der Seitenzahl), nur nach Rücksprache mit dem Betreuer. Die schriftlichen Ausfertigungen müssen fristgerecht beim Betreuer bzw. bei der Betreuerin abgegeben werden. Ansonsten kann nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung eine erfolgreiche Leistung nicht mehr bescheinigt werden. Alle Exemplare der Arbeit müssen auf der Seite der ehrenwörtlichen Erklärung unterschrieben sein.
Jede schriftliche Ausarbeitung muß eine unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung enthalten.
Anzahl Exemplare
Die Anzahl der gedruckten Exemplare, in der die schriftliche Ausarbeitung abzugeben ist, hängt vom jeweiligen Fachbereich ab (2-4 Exemplare). Zusätzlich zu den gedruckten Exemplaren ist das Dokument in elektronischer Form abzugeben. Ebenfalls in elektronischer Form sind die Vortragsfolien abzugeben. Genau so wie bei der Ausarbeitung, werden die gängigen Formate akzeptiert (PowerPoint, FrameMaker etc.)
Implementierung
Es gibt Fachgebiets spezifische Richtlinien zur Kommentierung und Kodierung des Programm-Codes.
Weiterhin empfehlen wir das Buch Advanced Linux Programming, welches zum Download frei verfügbar ist.
Vortrag
Allgemein
Bei allen Arbeiten ist ein Zwischenvortrag und ein Abschlußvortrag zu erarbeiten. Der Zwischenvortrag sollte i.A. nach einem Drittel der Bearbeitungszeit gehalten werden und eine Einführung über das zu bearbeitende Thema zum Inhalt haben. Der Abschlußvortrag geht dann detaillierter auf die eigene Arbeit und Ergebnisse ein. Beide Vorträge sollten eine Dauer von 20 Minuten haben. 20 Minuten dürfen nicht überschritten werden. Der Vortrag muss vom Betreuer ggf. nach 20 Minuten abgebrochen werden.
Bei 3-monatigen Arbeiten für FB 18 und Arbeiten am FB 1 kann aus Zeitgründen der Zwischenvortrag nach Absprache mit dem Betreuer entfallen. Die Vortragsgestaltung geht nicht mit einem festgelegten Gewicht in die Note ein, prägt aber den Gesamteindruck der Arbeit. Der Vortrag dient auch nicht dazu, Schwachstellen und Lücken in der Arbeit herauszufinden. Vielmehr geht es darum, dem Studenten die Möglichkeit zu bieten, das Erarbeiten und Präsentieren von Vorträgen zu üben (Für Studenten des FB 1: Der Vortrag ist kein Prüfungsgespräch). Aus demselben Grund sind die Vorträge Pflichtveranstaltungen für alle von KOM betreuten Studenten. Termin, Thema und Ort der einzelnen Vorträge werden zunächst zwischen dem Studenten und dem Betreuer abgestimmt. Danach werden Termin, Thema und Ort per EMail bekannt gemacht.
Struktur des Vortrags
Im Einzelfall können Anzahl und Inhalt der Folien von den hier angegebenen Richtlinien abweichen. Die folgende Struktur sollte daher eher als Hinweis, denn als Vorschrift verstanden werden.
Hinweise zur Vortragsgestaltung
Die vorliegenden Punkte sind aus "Mixtur für einen guten Vortrag" von Markus Roggenbach von der Universität Mannheim entnommen:
Zusammenfassung
Zusätzlich zur schriftlichen Ausarbeitung, soll eine circa 2-seitige Zusammenfassung (Abstract) der Arbeit erstellt werden, die einen Überblick über das zu bearbeitende Thema gibt. Da diese Zusammenfassung zusätzlich zur Aufgabenstellung und dem Inhaltsverzeichnis über den KOM-WebServer für alle zugänglich gemacht werden soll, sollte die Abgabe der Zusammenfassung spätestens bei Beendigung der Arbeit im HTML-Format beim Betreuer erfolgen.
Muster-Ausarbeitungen und Layoutvorgaben
Besonders gelungene Ausarbeitungen und Layoutvorgaben für das Titelblatt, für den Inhaltsteil und für Vortragsfolien sind unter Templates zu finden.
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